Öffentliche Sitzung
TOP: Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bell, Bebauungsplan „Gänsehals“;
a) Abschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Annahme des Entwurfes
c) Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
a) Der Gemeinderat Bell beschließt einstimmig den Abschluss der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.
b) Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes einstimmig an.
c) Des Weiteren beschließt der Gemeinderat einstimmig die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.