Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass es verboten ist, Hunde mit auf den Friedhof zu führen, weder angeleint noch frei laufend. Ich bitte die Hundehalterinnen und -halter um Beachtung und weise darauf hin, dass es sich bei Zuwiderhandlung um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Stefan Zepp, Ortsbürgermeister