Aufgrund der wachstumsfreundlichen Witterung wachsen auch die Hecken und Sträucher, die als Grundstücksgrenzen genutzt werden, sehr stark. Auf der jüngsten Einwohnerversammlung wurde angemerkt, dass an einigen Stellen im Dorf der Bewuchs so stark über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Bereich ragt, dass dieser sowohl die Sicht für Autofahrer als auch die Parkmöglichkeit auf der jeweiligen Straße sehr stark einschränkt. Ich bitte alle Grundstückseigentümer darauf zu achten, dass der Rückschnitt der Pflanzen rechtzeitig erfolgt, um Einschränkungen zu vermeiden. Dabei bitte ich die gesetzlichen Regelung – als Eigentümer sind Sie nach § 27 Abs. 5 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz dazu verpflichtet, den Überwuchs von Ihrem Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum auf Ihre Kosten zu entfernen – zu beachten.
Stefan Zepp/Ortsbürgermeister